Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de

https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/angebote/andere/bereitschaftsdienst.php 30.11.2023 13:46:43 Uhr 20.04.2024 10:03:16 Uhr

Bereitschaftsdienst

Wenn dich die Polizei dem Haftrichter vorführt, gibt es für dich nur eine Frage: Muss ich jetzt in das Gefängnis oder nicht?

In dieser schwierigen Situation steht dir ein Jugendhelfer im Strafverfahren zur Seite (Bereitschaftsdienst) - auch an Wochenenden und Feiertagen. Er wird noch vor der Entscheidung des Haftrichters ein Gespräch mit dir führen und prüfen, ob es Alternativen zur Untersuchungshaft geben könnte:

  • Bei Jugendlichen (zwischen 14 und 18 Jahren)  besteht die Möglichkeit einer einstweiligen Unterbringung (U-Haft Vermeidung) in einer Einrichtung der Jugendhilfe.
  • Bei Heranwachsenden (zwischen 18 und 21 Jahren) sind ambulante Maßnahmen vorrangig einer möglichen U-Haft anzuwenden.

Deine Mitarbeit ist gefragt

Um diese Entscheidung treffen zu können ist es wichtig, dass du mitarbeitest und in dem Gespräch mit dem Jugendhelfer im Strafverfahren offen und ehrlich deine Lebenssituation schilderst.

Nur so kann der Bereitschaftsdienst dem zuständigen Haftrichter die für die Entscheidung notwendigen Fakten mitteilen.

Wenn der Haftbefehl erlassen wird, kann der Jugendhelfer im Strafverfahren deine Familie oder andere dir wichtige Bezugspersonen informieren, wenn du dies möchtest.