Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de

https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/tatfolgen/jugendarrest.php 30.11.2023 21:14:17 Uhr 23.04.2024 15:47:28 Uhr

Jugendarrest

Der Jugendarrest ist eine Freiheit entziehende Maßnahme. Den Arrest musst du in der Arrestanstalt, außerhalb des Gefängnisses, absitzen.

Deine Ansprechpartnerin

Frau Neukirchner

Koordinatorin Arrest


Besucheranschrift

Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden


Themenstadtplan

Verkehrsverbund Oberelbe

VVO-Auskunft

Telefon 0351-4887522
E-Mail mneukirchner@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Das Gericht kann Arrest verhängen als:

  • Freizeitarrest - an maximal zwei Wochenenden
  • Kurzarrest - zusammenhängend maximal vier Tage
  • Dauerarrest - eine bis maximal vier Wochen
  • Ungehorsamsarrest - wenn du richterliche Auflagen und Weisungen nicht erfüllt hast, drohen dir zwischen einer und maximal vier Wochen Ungehorsamsarrest

Arrest bedeutet, auf viele angenehme Dinge  zu verzichten, wie z. B. Fernsehen oder Besuch bekommen.

Wenn du wegen nicht erledigter Arbeitsstunden im Arrest sitzen musst, besteht manchmal die Möglichkeit, sie dort abzuleisten.

Bei längerem Arrest wird dich dein Jugendgerichtshelfer besuchen und mit dir gemeinsam überlegen, wie es danach weiter gehen soll.