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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/gericht/verhandlung/132010100000132909.php 30.11.2023 12:46:06 Uhr 28.04.2024 02:58:55 Uhr

Urteil

Das Urteil verkündet der Richter „Im Namen des Volkes...“ am Ende der Hauptverhandlung. Je nachdem, was diese ergeben hat, kann das ein Freispruch oder Schuldspruch sein.

Wichtig!

Du musst dich nun genau danach richten, was das Urteil vorschreibt!

In der Hauptverhandlung begründet der Richter das Urteil mündlich. Du bekommst das Urteil schriftlich zugesandt.

Der Richter schreibt in das Urteil:

  • ob du verurteilst oder freigesprochen worden bist,
  • weshalb und wofür du verurteilt worden bist,
  • wozu du verurteilt worden bist.

Weiterhin wird im Urteil etwas zu deiner Person und deinem Lebenslauf stehen.

Wenn du mit dem Urteil nicht einverstanden bist, kannst du es überprüfen lassen. Solltest du noch nicht volljährig sein, müssen das auch deine Eltern oder Sorgeberechtigten tun.

Das muss innerhalb einer Woche geschehen, gerechnet ab dem Tag der Urteilsverkündung.

Du kannst Berufung oder Revision einlegen.

Auch die Staatsanwaltschaft kann das Urteil überprüfen lassen, wenn sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist.

Wird weder von dir noch von der Staatsanwaltschaft während der Frist eine Überprüfung beantragt  oder wird in der Hauptverhandlung auf das Rechtsmittel verzichtet, ist das Urteil »rechtskräftig«, also endgültig und für dich verbindlich.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt dich dabei. Wir sind während der ganzen Zeit für dich da.

Aber wir haben auch die Pflicht zu kontrollieren, ob du die Auflagen aus dem Urteil erfüllt hast. Wenn du das nicht machst, müssen wir das Gericht informieren.

Folgen bei Nichterfüllung

Bei Verstößen oder Nichteinhaltung kann Ungehorsamsarrest ausgesprochen werden!