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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/angebote/andere/entlassungsbegleitung.php 16.07.2024 09:58:38 Uhr 21.11.2024 07:40:10 Uhr

Entlassungsbegleitung

Solltest du dich in einer sächsischen Strafanstalt befinden (z. B. Regis-Breitingen, Dresden oder Chemnitz), Dresdner sein und nach der Haft nach Dresden zurückkehren wollen, kannst du von der Jugendhilfe im Strafverfahren Hilfe und Unterstützung bekommen.

„Dresdner Neuanfang“

Das Projekt „Dresdner Neuanfang“ steht dir für eine Entlassungsbegleitung zur Verfügung. Dieses Projekt ist für dich kostenlos.

Die Entlassungsbegleitung beginnt ca. sechs Monate vor Haftende und kann dich bis zu einem Jahr nach der Haftentlassung  unterstützen.

Dein zuständiger Jugendhelfer im Strafverfahren sucht dir einen geeigneten Entlassungsbegleiter, wenn er deine Betreuung nach der Haft nicht selbst übernehmen kann. In einem ersten gemeinsamen Gespräch in der Jugendstrafanstalt hast du dann die Möglichkeit, deinen Entlassungsbegleiter persönlich kennen zu lernen.

Dein Entlassungsbegleiter hilft dir u. a.

  • bei der Organisation von Wohnraum oder einer Unterkunft,
  • bei der Regelung von finanziellen Angelegenheiten (z. B. Anträge für ALG I und II [Hartz IV], Kindergeld, Wohngeld Unterhalt),
  • bei der Suche nach einer beruflichen Maßnahme (Ausbildung, Job) sowie
  • bei Bedarf bei der Vermittlung an Schuldner- und oder Drogenberatungsstellen.

Dein Ansprechpartner

Frau Rost

Koordinatorin Entlassungsbegleitung


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01099 Dresden


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Telefon 0351-4887525
E-Mail arost@dresden.de


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