Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.dehttps://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/selbst/betreuungsweisungen.php 08.04.2020 16:51:19 Uhr 22.04.2021 22:05:31 Uhr |
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Betreuungsweisungen
Wenn du mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bist und dich in einer schwierigen Lebenssituation befindest, kann das Gericht eine Betreuungsweisung anordnen.
Dein Jugendgerichtshelfer vermittelt dir einen Betreuungshelfer. Die Dauer der Betreuungsweisung kann 6 bis 12 Monate betragen.
Für dich oder deine Eltern entstehen keine Kosten.
Besonders wichtig ist, dass der Betreuungshelfer einen klaren Auftrag erhält. Das heißt, dass du deutlich klar machst, bei welchen Problemen Hilfe für dich wichtig ist und welches Ziel du erreichen möchtest.
Mitwirkung
Im Hilfeverlauf ist deine aktive Mitwirkung von großer Bedeutung. Unter aktiver Mitwirkung sind beispielsweise
- die Einhaltung vereinbarter Termine,
- Ehrlichkeit und
- die Erledigung erteilter Aufgaben zu verstehen.
Nur unter diesen Voraussetzungen wird die Betreuungsweisung für dich den gewünschten Erfolg haben.
Wichtig!
Wird die Betreuungsweisung vorzeitig beendet, weil du nicht mitwirkst, droht dir Ungehorsamsarrest.
Dein Ansprechpartner
Koordinator Betreuungsweisung, Entlassungsbegleitung
Herr Blumentritt
Kommissarischer Sachgebietsleiter der Jugendhilfe im Strafverfahren
Besucheranschrift
Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden
Themenstadtplan
Verkehrsverbund Oberelbe
Für Fachkräfte
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Betreuungsweisungen (*.pdf, 508 KB)
Die vorliegende pdf-Datei ist nicht barrierefrei, da sich der Inhalt ausschließlich an ein kleines Fachpublikum richtet. Informationen zum Inhalt erhalten Sie telefonisch oder auf Mail-Anfrage bei chunger@dresden.de.