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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/polizei-ermittlungsverfahren.php 01.12.2023 09:09:56 Uhr 19.03.2024 09:00:19 Uhr

Polizei-Ermittlungsverfahren

Du hast eine Einladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten oder wurdest direkt von der Polizei mitgenommen? Das kommt nun auf dich zu.

Wichtig!

Lies dir in jedem Fall das Vernehmungsprotokoll genau durch, bevor du es unterschreibst, damit alles richtig dargestellt wird. Wenn etwas nicht stimmt, kannst du Änderungen verlangen.

Gegen dich läuft ein Ermittlungsverfahren der Polizei, weil ... 

  • du auf „auf frischer Tat“ ertappt wurdest, z. B. von der Polizei, einem aufmerksamen Bürger, einem Detektiv;
  • dich jemand angezeigt hat;
  • die Polizei Zeugen befragt hat und/ oder Spuren gesichert hat, die auf dich hinweisen;
  • du dich selbst bei der Polizei gemeldet hast.

Die Hauptaufgabe der Polizei besteht darin, Straftaten aufzuklären. Jeder Polizist muss ermitteln, wenn er von einer Straftat erfährt. Das Ermittlungsverfahren wird entweder auf dem zuständigen Revier oder im Jugendkommissariat der Polizei bearbeitet. Außerdem gibt es Kommissariate, die sich mit speziellen Taten beschäftigen z. B. das Drogenkommissariat.

Solltest du bei einer Straftat erwischt werden, dann darf dich die Polizei festnehmen bis der Staatsanwalt entschieden hat, ob er einen Antrag auf Haftbefehl stellt oder nicht. Du darfst höchstens 48 Stunden im Polizeigewahrsam festgehalten werden. Die Unterbringung im Polizeigewahrsam kostet Geld – die Polizei wird dir dafür eine Rechnung schicken.

Du hast das Recht, nach der Festnahme einen Rechtsanwalt zu verlangen.

Oft reicht es der Polizei aber, deine Personalien aufzunehmen und dich an deine Eltern zu übergeben. Wenn deine Eltern nicht erreichbar sind, wirst du zum Kinder- und Jugendnotdienst gebracht. 

Die Vernehmung

Als nächstes kommt die Vernehmung an die Reihe. Du erhältst also von der Polizei eine Vorladung zur Vernehmung. Falls du noch nicht 14 Jahre alt bist, heißt es Einladung zur Anhörung.

Du bist nicht verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen.

Gut möglich jedoch, dass es in deinem Interesse liegt, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen. Bereite dich gut auf die Vernehmung vor, damit du den Vorfall genau schildern kannst. Die Polizei ist verpflichtet, auch entlastende Fakten zu sammeln. Du kannst selbst Zeugen benennen und schildern, welche Gründe es für dein Handeln gab.

Bei schweren Straftaten kann die Staatsanwaltschaft anordnen, dass du zur Vernehmung vorgeführt wirst.

Vor der Vernehmung muss die Polizei dich aufklären, welche Tat dir vorgeworfen wird und welche Strafvorschriften dazu wichtig sind. Du wirst auch über deine Rechte belehrt. Du darfst die Aussage verweigern oder vor der Vernehmung einen Verteidiger (Rechtsanwalt) zu Hilfe nehmen, der dich berät.

Deine Personalien musst du aber bei der Polizei immer angeben. In begründeten Fällen kann die Polizei auch deine Fingerabdrücke nehmen und dich fotografieren. Diese Daten werden dann gespeichert.

Die Polizei unterbreitet dir am Ende der Vernehmung das Angebot, zum IPP zu gehen. Wenn nicht, kannst du verlangen, zum IPP gebracht zu werden. Was du vom IPP erwarten kannst findest du hier.

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