Wenn du mit deinem Urteil nicht einverstanden bist, kannst du in Berufung gehen. Aber du kannst das Urteil nur anfechten, wenn du einen Freispruch oder eine Änderung des Urteils erreichen willst. Wegen der Art und Höhe der ausgesprochenen Maßnahme (Arbeitsstunden, Trainingskurse, Arrest o. a.) kannst du das Urteil nicht anfechten.
Hast du Berufung eingelegt, so steht es dir frei, sie zu begründen. Jedoch ist es besser anzugeben, ob du die Berufung auf bestimmte Punkte, z. B. das Strafmaß, das Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkst oder ob du neue Beweismittel vorbringen kannst. Willst du die Berufung begründen, so muss dies binnen einer Woche geschehen.
Wird die Berufung nicht auf bestimmte Beschwerdepunkte von dir beschränkt oder überhaupt nicht begründet, so gilt der ganze Inhalt deines Urteils als angefochten.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft Berufung gegen dein Urteil einlegt