Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de

https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/tatfolgen/jugendarrest.php 11.12.2024 09:31:10 Uhr 21.12.2024 12:55:13 Uhr

Jugendarrest

Der Jugendarrest ist eine Freiheit entziehende Maßnahme. Den Arrest musst du in der Arrestanstalt, außerhalb des Gefängnisses, absitzen.

Deine Ansprechpartnerin

Frau Wehner

Koordinatorin Arrest


Besucheranschrift

Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden


Themenstadtplan

Verkehrsverbund Oberelbe

VVO-Auskunft

Telefon 0351-4887530
E-Mail mwehner1@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Das Gericht kann Arrest verhängen als:

  • Freizeitarrest - an maximal zwei Wochenenden
  • Kurzarrest - zusammenhängend maximal vier Tage
  • Dauerarrest - eine bis maximal vier Wochen
  • Ungehorsamsarrest - wenn du richterliche Auflagen und Weisungen nicht erfüllt hast, drohen dir zwischen einer und maximal vier Wochen Ungehorsamsarrest

Arrest bedeutet, auf viele angenehme Dinge  zu verzichten, wie z. B. Fernsehen oder Besuch bekommen.

Wenn du wegen nicht erledigter Arbeitsstunden im Arrest sitzen musst, besteht manchmal die Möglichkeit, sie dort abzuleisten.

Bei längerem Arrest wird dich deine Jugendhilfe im Strafverfahren besuchen und mit dir gemeinsam überlegen, wie es danach weiter gehen soll.