Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/tatfolgen/jugendarrest.php 30.11.2023 21:14:17 Uhr 03.12.2024 11:54:31 Uhr |
Jugendarrest
Der Jugendarrest ist eine Freiheit entziehende Maßnahme. Den Arrest musst du in der Arrestanstalt, außerhalb des Gefängnisses, absitzen.
Deine Ansprechpartnerin
Frau Neukirchner
Koordinatorin Arrest
Besucheranschrift
Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden
Themenstadtplan
Verkehrsverbund Oberelbe
Das Gericht kann Arrest verhängen als:
- Freizeitarrest - an maximal zwei Wochenenden
- Kurzarrest - zusammenhängend maximal vier Tage
- Dauerarrest - eine bis maximal vier Wochen
- Ungehorsamsarrest - wenn du richterliche Auflagen und Weisungen nicht erfüllt hast, drohen dir zwischen einer und maximal vier Wochen Ungehorsamsarrest
Arrest bedeutet, auf viele angenehme Dinge zu verzichten, wie z. B. Fernsehen oder Besuch bekommen.
Wenn du wegen nicht erledigter Arbeitsstunden im Arrest sitzen musst, besteht manchmal die Möglichkeit, sie dort abzuleisten.
Bei längerem Arrest wird dich dein Jugendgerichtshelfer besuchen und mit dir gemeinsam überlegen, wie es danach weiter gehen soll.