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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/tatfolgen/haft.php 12.02.2025 16:21:12 Uhr 01.04.2025 06:10:28 Uhr

Haft

Die Jugendstrafe ist eine Freiheit entziehende Maßnahme, die du in einer Jugendstrafanstalt „absitzen“ musst! Sie kann bis zu 15 Jahre umfassen.

Vom Gericht wird eine Jugendstrafe dann ausgesprochen,

  • wenn die begangene Tat  besonders schwerwiegend war,
  • wenn du immer wieder Straftaten begehst,
  • wenn die bisherigen Weisungen/Auflagen nach Meinung des Gerichtes nicht ausreichend waren.  

Bekommst du eine Jugendstrafe, die nicht mehr als 2 Jahre beträgt, kann das Gericht diese zur Bewährung aussetzen.

Ist die Jugendstrafe länger als 2 Jahre, dann musst du auf jeden Fall erst einmal in Haft.

Während der Zeit in Haft bist du aber nicht nur eingeschlossen. Dir stehen Ansprechpartner zur Verfügung, mit denen du reden kannst. Du kannst die Schule besuchen und die individuellen Angebote der Haftanstalt nutzen.

Bei guter Führung kannst du dir eine vorzeitige Entlassung „erarbeiten“.

Wenn du möchtest, kannst du Besuch von deinem Jugendhelfer im Strafverfahren bekommen. Dieser bereitet gemeinsam mit dir auch die Entlassung vor.

Deine Ansprechpartnerin

Frau Körnig

Koordinatorin Jugendvollzugsanstalten, Netzwerk Straffälligenhilfe und Entlassungsbegleitung


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