Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.dehttps://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/tatfolgen/haft.php 27.07.2018 09:18:39 Uhr 20.02.2019 12:24:15 Uhr |
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Haft
Die Jugendstrafe ist eine Freiheit entziehende Maßnahme, die du in einer Jugendstrafanstalt „absitzen“ musst! Sie kann bis zu 15 Jahre umfassen.
Vom Gericht wird eine Jugendstrafe dann ausgesprochen,
- wenn die begangene Tat besonders schwerwiegend war,
- wenn du immer wieder Straftaten begehst,
- wenn die bisherigen Weisungen/Auflagen nach Meinung des Gerichtes nicht ausreichend waren.
Bekommst du eine Jugendstrafe, die nicht mehr als 2 Jahre beträgt, kann das Gericht diese zur Bewährung aussetzen.
Ist die Jugendstrafe länger als 2 Jahre, dann musst du auf jeden Fall erst einmal in Haft.
Während der Zeit in Haft bist du aber nicht nur eingeschlossen. Dir stehen Ansprechpartner zur Verfügung, mit denen du reden kannst. Du kannst die Schule besuchen und die individuellen Angebote der Haftanstalt nutzen.
Bei guter Führung kannst du dir eine vorzeitige Entlassung „erarbeiten“.
Wenn du möchtest, kannst du Besuch von deinem Jugendgerichtshelfer bekommen. Dieser bereitet gemeinsam mit dir auch die Entlassung vor.
Haftnotizen
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Haftnotizen (*.pdf, 2 MB)
Mehr zum Thema "Haft" findest du in den sogenannten "Haftnotizen". Diese sind ein Ratgeber, der in Form eines kleinen Heftes vom Netzwerk Straffälligenhilfe Dresden geschrieben wird.
Darin stehen Informationen und Adressen, die für junge Menschen die zum ersten Mal ins Gefängnis gehen müssen wichtig sein könnten.
Deine Ansprechpartnerin
Frau Wehner
Telefon
0351-4887530
E-Mail
mwehner1@dresden.de