Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/tatfolgen/haft.php 30.11.2023 20:56:54 Uhr 07.10.2024 18:32:13 Uhr |
Haft
Die Jugendstrafe ist eine Freiheit entziehende Maßnahme, die du in einer Jugendstrafanstalt „absitzen“ musst! Sie kann bis zu 15 Jahre umfassen.
Haftnotizen
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Ein Ratgeber, der in Form eines kleinen Heftes vom Netzwerk Straffälligenhilfe Dresden geschrieben wurde.
Darin stehen Informationen und Adressen, die für junge Menschen die zum ersten Mal ins Gefängnis gehen müssen wichtig sein könnten.
Die vorliegende pdf-Datei ist nicht barrierefrei / nicht komplett barrierefrei, da der Inhalt vom Verein für Soziale Rechtspflege e.V. erstellt wurde und keine Änderungsrechte vorliegen. Informationen zum Inhalt erhalten Sie telefonisch oder auf Mail-Anfrage bei eschimera@dresden.de.
Vom Gericht wird eine Jugendstrafe dann ausgesprochen,
- wenn die begangene Tat besonders schwerwiegend war,
- wenn du immer wieder Straftaten begehst,
- wenn die bisherigen Weisungen/Auflagen nach Meinung des Gerichtes nicht ausreichend waren.
Bekommst du eine Jugendstrafe, die nicht mehr als 2 Jahre beträgt, kann das Gericht diese zur Bewährung aussetzen.
Ist die Jugendstrafe länger als 2 Jahre, dann musst du auf jeden Fall erst einmal in Haft.
Während der Zeit in Haft bist du aber nicht nur eingeschlossen. Dir stehen Ansprechpartner zur Verfügung, mit denen du reden kannst. Du kannst die Schule besuchen und die individuellen Angebote der Haftanstalt nutzen.
Bei guter Führung kannst du dir eine vorzeitige Entlassung „erarbeiten“.
Wenn du möchtest, kannst du Besuch von deinem Jugendhelfer im Strafverfahren bekommen. Dieser bereitet gemeinsam mit dir auch die Entlassung vor.
Dein Ansprechpartner
Herr Schimera
Koordinator Jugendvollzugsanstalten, Netzwerk Straffälligenhilfe und Entlassungsbegleitung
Besucheranschrift
Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden
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