Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/das-ordnungswidrigkeitsverfahren.php 16.07.2024 09:52:33 Uhr 06.11.2024 06:30:40 Uhr |
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulverweigerung
Dresdner Verfahrensablauf
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulverweigerung wird gegen dich eingeleitet, weil du schuldhaft stunden- bzw. tageweise die Schule nicht besucht hast.
Der daraus folgende Bußgeldbescheid kann vom zuständigen Jugendgericht per Beschluss in gemeinnützige Arbeitsstunden umgewandelt werden.
Die Vermittlung und Kontrolle der Arbeitsstunden übernimmt im Auftrag des Gerichtes die Jugendhilfe im Strafverfahren.
Solltest du die Arbeitsstunden nicht fristgemäß ableisten, kann das Gericht gegen dich eine freiheitsentziehende Maßnahme in Form eines Arrestes festlegen.
Was musst du nun tun,...
...wenn du einen richterlichen Beschluss für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren erhältst?
Wegwerfen? Bringt nichts!
Verdrängen? Ist nicht besser!
Finde den Weg zur Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren erhält ebenso den Beschluss vom Gericht und lädt dich und deine Eltern zu einem persönlichen Gespräch ein.
Nimm diesen Termin bitte unbedingt wahr!
In diesem Gespräch erklären wir dir den Ablauf des Verfahrens. Wir planen mit dir die nächsten Schritte. Außerdem stellen wir dir Ableistungsstellen für die Arbeitsstunden vor und vermitteln dich.
Aber das ist noch nicht alles!
Statt der Arbeitsstunden bieten wir dir auch andere Möglichkeiten an, das Ordnungswidrigkeitsverfahren zu beenden.
Zum Beispiel:
- wenn du schon längere Zeit wieder in die Schule bzw. Berufsschule gehst und das dem Gericht nachweisen kannst;
- wenn du ein Angebot des "JugendBeratungsCenter" annimmst;
- wenn du dich für ein spezielles Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren entscheidest,
dann können wir beim Gericht eine Änderung das Beschlusses anregen.
Auch deine Eltern können sich bei uns beraten lassen. Termine zu individuellen Elterngesprächen sind jederzeit vereinbar.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Körnig
Koordinatorin für Schulverweigerungsprojekte im Ordnungswidrigkeitsverfahren, Netzwerkkoordinatorin Straffälligenhilfe
Besucheranschrift
Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden
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