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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/das-ordnungswidrigkeitsverfahren.php 01.12.2023 08:00:45 Uhr 19.03.2024 09:22:54 Uhr

Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulverweigerung

Du bist zu spät in die Schule gegangen, zu früh aus der Schule weggegangen oder bist einfach zu Hause geblieben, obwohl du Schule hattest? Hier verraten wir dir, was auf dich zukommt.

Dresdner Verfahrensablauf

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulverweigerung wird gegen dich eingeleitet, weil du schuldhaft stunden- bzw. tageweise die Schule nicht besucht hast.

Der daraus folgende Bußgeldbescheid kann vom zuständigen Jugendgericht per Beschluss in gemeinnützige Arbeitsstunden umgewandelt werden.

Die Vermittlung und Kontrolle der Arbeitsstunden übernimmt im Auftrag des Gerichtes die Jugendhilfe im Strafverfahren.

Solltest du die Arbeitsstunden nicht fristgemäß ableisten, kann das Gericht gegen dich eine freiheitsentziehende Maßnahme in Form eines Arrestes festlegen.

Was musst du nun tun,...

...wenn du einen richterlichen Beschluss für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren erhältst?

Wegwerfen? Bringt nichts!

Verdrängen? Ist nicht besser!

Finde den Weg zur Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren erhält ebenso den Beschluss vom Gericht und lädt dich und deine Eltern zu einem persönlichen Gespräch ein.

Nimm diesen Termin bitte unbedingt wahr!

In diesem Gespräch erklären wir dir den Ablauf des Verfahrens. Wir planen mit dir die nächsten Schritte. Außerdem stellen wir dir Ableistungsstellen für die Arbeitsstunden vor und vermitteln dich.

Aber das ist noch nicht alles!

Statt der Arbeitsstunden bieten wir dir auch andere Möglichkeiten an, das Ordnungswidrigkeitsverfahren zu beenden.

Zum Beispiel:

  • wenn du schon längere Zeit wieder in die Schule bzw. Berufsschule gehst und das dem Gericht nachweisen kannst;
  • wenn du ein Angebot des "JugendBeratungsCenter" annimmst;
  • wenn du dich für ein spezielles Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren entscheidest,

dann können wir beim Gericht eine Änderung das Beschlusses anregen.

Auch deine Eltern können sich bei uns beraten lassen. Termine zu individuellen Elterngesprächen sind jederzeit vereinbar.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Körnig

Koordinatorin für Schulverweigerungsprojekte im Ordnungswidrigkeitsverfahren, Netzwerkkoordinatorin Straffälligenhilfe


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01099 Dresden


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Telefon 0351-4887540
E-Mail rkoernig@dresden.de


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Frau Rost

Koordinatorin Jugendberufshilfe


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