Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/selbst/arbeitsleistungen.php 30.11.2023 20:56:09 Uhr 03.12.2024 12:32:58 Uhr |
Arbeitsleistungen
Wichtig!
Wenn die Arbeitsstunden nicht gemacht werden, wird das Gericht einen Ungehorsamsarrest verhängen.
Während du die Arbeitsstunden leistest, kannst du gegenüber der Öffentlichkeit zeigen, dass dir Leid tut, was du getan hast.
Die Anzahl der Arbeitsstunden hängt von der Schwere der Tat und deinen Lebensumständen ab und ist somit eine Einzelfallentscheidung.
Wenn du zum Zeitpunkt der Straftat unter 21 Jahre alt warst, bekommst du von uns die notwendigen Unterlagen und Informationen für die Ableistung deiner Arbeitsstunden.
Für alle anderen Menschen, die Arbeitsstunden ableisten müssen ist der Soziale Dienst der Justiz am Landgericht Dresden zuständig.
Du musst aber nicht abwarten, bis ein Richter oder Staatsanwalt über dich entscheidet. Manchmal kommt man ja selbst zu der Einsicht, dass man falsch gehandelt hat.
Dann kannst du dich an die Jugendhilfe im Strafverfahren oder an das IPP wenden, um schon frühzeitig Arbeitsstunden zu leisten. Die Chance, dass diese im Verfahren angerechnet werden, ist sehr groß.
Wie das Ganze praktisch funktioniert, erklären dir die Sozialarbeiter von der Jugendhilfe im Strafverfahren und dem IPP.
Dein Ansprechpartner
Koordinator für gemeinnützige Arbeitsstunden im Jugendstrafverfahren und Ableistungsstellen im Raum Dresden
Herr Donder-Esser
Koordinator für gemeinnützige Arbeitsstunden im Jugendstrafverfahren und Ableistungsstellen im Raum Dresden
Besucheranschrift
Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden
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