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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/selbst/arbeitsleistungen.php 30.11.2023 20:56:09 Uhr 03.12.2024 12:32:58 Uhr

Arbeitsleistungen

Wenn du eine Straftat begangen hast, kann dir der Staatsanwalt oder der Richter auferlegen, in deiner Freizeit gemeinnützig zu arbeiten. Dafür bekommst du kein Geld.

Wichtig!

Wenn die Arbeitsstunden nicht gemacht werden, wird das Gericht einen Ungehorsamsarrest verhängen.

Während du die Arbeitsstunden leistest, kannst du gegenüber der Öffentlichkeit zeigen, dass dir Leid tut, was du getan hast.

Die Anzahl der Arbeitsstunden hängt von der Schwere der Tat und deinen Lebensumständen ab und ist somit eine Einzelfallentscheidung.

Wenn du zum Zeitpunkt der Straftat unter 21 Jahre alt warst, bekommst du von uns die notwendigen Unterlagen und Informationen für die Ableistung deiner Arbeitsstunden. 

Für alle anderen Menschen, die Arbeitsstunden ableisten müssen ist der Soziale Dienst der Justiz am Landgericht Dresden zuständig. 

Du musst aber nicht abwarten, bis ein Richter oder Staatsanwalt über dich entscheidet. Manchmal kommt man ja selbst zu der Einsicht, dass man falsch gehandelt hat.

Dann kannst du dich an die Jugendhilfe im Strafverfahren oder an das IPP wenden, um schon frühzeitig Arbeitsstunden zu leisten. Die Chance, dass diese im Verfahren angerechnet werden, ist sehr groß.

Wie das Ganze praktisch funktioniert, erklären dir die Sozialarbeiter von der Jugendhilfe im Strafverfahren und dem IPP.

Dein Ansprechpartner

Koordinator für gemeinnützige Arbeitsstunden im Jugendstrafverfahren und Ableistungsstellen im Raum Dresden

Herr Donder-Esser

Koordinator für gemeinnützige Arbeitsstunden im Jugendstrafverfahren und Ableistungsstellen im Raum Dresden


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