Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/selbst/arbeitsleistungen.php 20.03.2020 08:41:13 Uhr 18.05.2022 05:23:55 Uhr |
|
Arbeitsleistungen
Wenn du eine Straftat begangen hast, kann dir der Staatsanwalt oder der Richter auferlegen, in deiner Freizeit gemeinnützig zu arbeiten. Dafür bekommst du kein Geld.
Während du die Arbeitsstunden leistest, kannst du gegenüber der Öffentlichkeit zeigen, dass dir Leid tut, was du getan hast.
Die Anzahl der Arbeitsstunden hängt von der Schwere der Tat und deinen Lebensumständen ab und ist somit eine Einzelfallentscheidung.
Wichtig!
Wenn die Arbeitsstunden nicht gemacht werden, wird das Gericht einen Ungehorsamsarrest verhängen.
Du musst aber nicht abwarten, bis ein Richter oder Staatsanwalt über dich entscheidet. Manchmal kommt man ja selbst zu der Einsicht, dass man falsch gehandelt hat.
Dann kannst du dich an die Jugendhilfe im Strafverfahren oder an das IPP wenden, um schon frühzeitig Arbeitsstunden zu leisten. Die Chance, dass diese im Verfahren angerechnet werden, ist sehr groß.
Wie das Ganze praktisch funktioniert, erklären dir die Sozialarbeiter von der Jugendgerichtshilfe und dem IPP.
Dein Ansprechpartner
Koordinator für gemeinnützige Arbeitsstunden und Ableistungsstellen im Raum Dresden
Herr Donder-Esser
Besucheranschrift
Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden
Themenstadtplan
Verkehrsverbund Oberelbe
Für Fachkräfte
-
Arbeitsleistungen (*.pdf, 495 KB)
Die vorliegende pdf-Datei ist nicht barrierefrei / nicht komplett barrierefrei, da sich der Inhalt ausschließlich an ein kleines Fachpublikum richtet. Informationen zum Inhalt erhalten Sie telefonisch oder auf Mail-Anfrage bei chunger@dresden.