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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/selbst/schadenswiedergutmachung.php 01.08.2024 11:32:11 Uhr 03.12.2024 12:15:21 Uhr

Schadenswiedergutmachung

Anders als beim Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), in dem die Klärung des Konflikts zwischen Täter und Opfer im Vordergrund steht, geht es bei der Schadenswiedergutmachung vorrangig darum, den entstandenen Schaden in angemessener Weise wiedergutzumachen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Schadenswiedergutmachung, z. B.:

  • du bezahlst den entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln selbst oder
  • du begleichst den Schaden durch eigene Arbeitsleistung für den Geschädigten

Eine Schadenswiedergutmachung bietet sich zum Beispiel bei Verfahren wegen Sachbeschädigung, Diebstahl oder Unterschlagung an.

Voraussetzung ist natürlich, dass eine Einigung mit dem Geschädigten zustande kommt. Bereits beim IPP erhältst du die Möglichkeit, mit der Schadenswiedergutmachung zu beginnen.

Das Jugendgericht kann anweisen, dass du dich um Wiedergutmachung des Schadens zu bemühen hast.

Kannst du Bemühungen nicht nachweisen droht Ungehorsamsarrest!

Dein Ansprechpartner

Herr Nitsche

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