Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de

https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/gericht.php 30.11.2023 11:17:14 Uhr 19.03.2024 03:02:29 Uhr

Gericht

Du hast eine Anklageschrift erhalten? Erfahre hier was genau passiert.

Wenn Anklage gegen dich erhoben worden ist, ist meistens das Amtsgericht Dresden für dich zuständig. Dort arbeiten zzt. zwei Jugendrichterinnen und ein Jugendrichter. Diese entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen wird.

Wenn die Anklage  zugelassen wird, bekommst du diese zugeschickt.

Jugendgericht oder Jugendschöffengericht

Die Jugendrichter entscheiden auch, ob die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht oder vor dem Jugendschöffengericht stattfindet.

Jugendgericht

Der Jugendrichter geht davon aus, dass Weisungen und Auflagen, Arrest oder eine Jugendstrafe (Bewährung, Haft) bis zu einem Jahr als Reaktion auf die Straftat ausreichend sind.
Der Jugendrichter entscheidet allein.

Jugendschöffengericht

Das Jugendschöffengericht ist zuständig, wenn mit einer Jugendstrafe von über einem Jahr zu rechnen ist.

Der Jugendrichter hat zwei Jugendschöffen (einen Mann und eine Frau) zur Unterstützung. Diese entscheiden gleichberechtigt mit dem Jugendrichter über das Urteil.

Im Jugendstrafverfahren kann nach Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht entschieden werden:

  • Du bist zwischen 14 und 18 Jahre alt - dann wird  Jugendstrafrecht angewendet
  • Du bist zwischen 18 und 21 Jahre alt - dann entscheidet das Gericht, ob allgemeines Strafrecht oder noch Jugendstrafrecht angewendet wird

Hauptverhandlung

Die Hauptverhandlungen gegen Jugendliche sind nicht öffentlich. Das bedeutet, sie finden unter „Ausschluss der Öffentlichkeit“ (Publikum), auch unter Ausschluss deiner Freunde, statt. Deine Eltern können und sollen an der Hauptverhandlung teilnehmen.

Die Hauptverhandlungen gegen Heranwachsende sind öffentlich. Das bedeutet, dass Publikum im Saal sein kann. Es besteht auch hier die Möglichkeit, dass das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Öffentlichkeit ausschließt.