Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/gericht.php 30.11.2023 11:17:14 Uhr 03.12.2024 11:30:02 Uhr |
Gericht
Wenn Anklage gegen dich erhoben worden ist, ist meistens das Amtsgericht Dresden für dich zuständig. Dort arbeiten zzt. zwei Jugendrichterinnen und ein Jugendrichter. Diese entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen wird.
Wenn die Anklage zugelassen wird, bekommst du diese zugeschickt.
Jugendgericht oder Jugendschöffengericht
Die Jugendrichter entscheiden auch, ob die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht oder vor dem Jugendschöffengericht stattfindet.
Jugendgericht
Der Jugendrichter geht davon aus, dass Weisungen und Auflagen, Arrest oder eine Jugendstrafe (Bewährung, Haft) bis zu einem Jahr als Reaktion auf die Straftat ausreichend sind.
Der Jugendrichter entscheidet allein.
Jugendschöffengericht
Das Jugendschöffengericht ist zuständig, wenn mit einer Jugendstrafe von über einem Jahr zu rechnen ist.
Der Jugendrichter hat zwei Jugendschöffen (einen Mann und eine Frau) zur Unterstützung. Diese entscheiden gleichberechtigt mit dem Jugendrichter über das Urteil.
Im Jugendstrafverfahren kann nach Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht entschieden werden:
- Du bist zwischen 14 und 18 Jahre alt - dann wird Jugendstrafrecht angewendet
- Du bist zwischen 18 und 21 Jahre alt - dann entscheidet das Gericht, ob allgemeines Strafrecht oder noch Jugendstrafrecht angewendet wird
Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlungen gegen Jugendliche sind nicht öffentlich. Das bedeutet, sie finden unter „Ausschluss der Öffentlichkeit“ (Publikum), auch unter Ausschluss deiner Freunde, statt. Deine Eltern können und sollen an der Hauptverhandlung teilnehmen.
Die Hauptverhandlungen gegen Heranwachsende sind öffentlich. Das bedeutet, dass Publikum im Saal sein kann. Es besteht auch hier die Möglichkeit, dass das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Öffentlichkeit ausschließt.