Interventions- und Präventionsprogramm der Jugendhilfe im Strafverfahren Dresden (IPP)
Das IPP nahm im Mai 1997 seine Arbeit als Kooperationsprojekt zwischen der Landeshauptstadt Dresden und der Polizeidirektion Dresden auf. Beide Partner beteiligen sich an der Finanzierung des Programms. Die Stadtverwaltung Dresden trägt die Personalkosten, die Polizeidirektion einen Großteil der Sachkosten (Räume, Telefon usw.). Das IPP wurde 2002 als innovatives Projekt und beispielhaftes Angebot für Deutschland durch das Bundesministerium der Justiz ausgezeichnet. Außerdem evaluierte die TU Dresden das IPP und stellte diese Ergebnisse 2007, zum zehnjährigen Bestehen des Programms, vor.
Programminhalt
Im Rahmen einer Krisen und Kurzzeitintervention wird tatzeitnah und unmittelbar auf straffälliges Verhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden durch freiwillige, jugendhilfliche Angebote reagiert und der jeweils individuelle Hilfebedarf abgeklärt. Insbesondere geht es dabei um die Aufarbeitung der Straftat, die Beratung zum Fortgang des Strafverfahrens und die Suche nach Möglichkeiten der direkten Wiedergutmachung (Schadenswiedergutmachung, Schlichtung, Entschuldigung usw.). Weitere Arbeitsschwerpunkte sind neben diesen erzieherisch wirkungsvollen Maßnahmen die Einbeziehung der/des Geschädigten in das Verfahren, um auf diesem Gebiet einen Ausgleich zu schaffen, die Beratung der Eltern und natürlich umfangreiche präventive Maßnahmen (Infoveranstaltungen für Fachleute oder an Schulen, Projektintiierug usw.).
Das delinquente Verhalten junger Menschen ist zwar Anlass der Beratung im IPP, der Beratungsinhalt wird aber vom Klientel und seinen subjektiven Empfindungen bestimmt, sodass in vielen Fällen die Straftat vorerst in den Hintergrund tritt, da erst konflikthafte Geschehnisse bearbeitet werden müssen (z. B. Sicherung des Lebensunterhalts, Probleme mit der Clique, der Schule, den Eltern usw.). Das IPP ist hier Schnittstelle beziehungsweise Vermittler zu allen Jugendhilfe und Beratungsstrukturen der Stadt Dresden. Die unmittelbare Reaktion auf das Fehlverhalten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden trägt dazu bei, dass Krisensituationen im Prozess des Heranwachsens schneller überwunden werden, dass Verantwortung für die eigenen Handlungen übernommen wird, und dass Regeln und Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens stärker Beachtung finden, ohne dass es zu einer Kriminalisierung beziehungsweise Stigmatisierung junger Menschen kommt.
Zielgruppen des IPP sind
- Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die straffällig geworden sind, (In Abgrenzung zur Jugendhilfe im Strafverfahren haben auch nichtstrafmündige Kinder die Möglichkeit, das Beratungsangebot des IPP zu nutzen.)
- Opfer von Straftaten (soweit die Straftat von Kindern, Jugendlichen oder Heranwachsenden verübt wurde und ein Klärungsbedarf besteht)
- das soziale Umfeld der Betroffenen (Eltern, Freunde, Clique usw.)
- Schüler und Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen, Eltern u. a. im Rahmen der Prävention
- Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen (als Kooperationspartner, im Rahmen von Fortbildungen)
Hilfesystem des IPP
Interventionsschritte im Rahmen der IPP Beratung(konkret):
Zentraler Punkt in der Orientierungsphase ist die Kontaktherstellung zum Klienten oder zur Klientin. Die gegenseitige Vorstellung und das Schaffen einer Vertrauensbasis sind hier besonders wichtig. Es kommt darauf an, eine angenehme und geschützte Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Es wird deshalb viel Zeit darauf verwendet, den Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, aber auch den Erziehungsberechtigten, das IPP Angebot zu erklären. Ihnen wird verdeutlicht, dass es sich um ein Unterstützungsangebot des Jugendamtes handelt, welches sich an den Bedürfnissen des oder der Jugendlichen und eventuell dessen Familie orientiert und nicht an den Interessen anderer Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Schule usw. (Autonomie des IPP). Den Themen des Klientel wird deshalb besonders viel Aufmerksamkeit und Zeit gewidmet. Fragen der Vertraulichkeit des Gespräches und der Freiwilligkeit des Angebotes spielen hier eine besonders große Rolle. Den jungen Leuten wird verdeutlicht, dass ihre Entscheidungen akzeptiert werden und bei Ablehnung des Angebots keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind (keine Information an die Staatsanwaltschaft über Ablehnung).
Entscheidet sich der Klient oder die Klientin für ein Beratungsgespräch treten wir in die sogenannte Klärungsphase ein. In der Mehrzahl der Fälle ist der zentrale Gesprächsinhalt hier der Tatvorwurf und die Stellung des Klienten oder der Klientin dazu. Der oder die Betroffene hat die Möglichkeit, die Situation aus seiner oder ihrer Sicht zu schildern. Dabei werden Motivationen, Hintergründe und Folgen der Tat erörtert. Hierbei wird immer auch der Bezug zur Lebenswelt des oder der Jugendlichen hergestellt (Situation in Schule oder Ausbildung, zu Hause, in der Clique, mit Freund oder Freundin, finanzielle Situation, Freizeit, Erfahrungen, Wünsche usw.). Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis für die persönliche Situation des Klienten oder der Klientin, den Tathergang und die Tatumstände zu erarbeiten, immer unter Beachtung des Prinzips der Trennung von Tat und Täter. In anderen Fällen ist zwar die Straftat Anlass für das Beratungsgespräch, aber in der Klärungsphase kommen andere existenzielle Themen zum Tragen (z. B. Suizidgefährdung, Abhängigkeit von Suchtmitteln, Missbrauch, Misshandlungen, Mobbing usw.). In dieser Situation liegt die Gewichtung natürlich eher in diesem Bereich und die Bearbeitung der Tat verschiebt sich auf einen späteren Zeitpunkt.
Die Phase der Zieldefinition ist die Entscheidungsphase. Konnte das Problem benannt werden, gilt es nun, auf folgende Fragen Antworten zu finden: Was will der Klient oder die Klientin bearbeiten und gegebenenfalls verändern? Was muss beziehungsweise kann er oder sie dafür tun? In dieser Phase ist es besonders wichtig, die Eigeninitiative des oder der Betroffenen zu fördern und ein selbstverantwortliches Handeln zu fordern.
Bei der Abstimmung der konkreten Maßnahmen wird die Lebenswelt des oder der Betroffenen (Wieviel Zeit bleibt dem Klienten oder der Klientin neben Arbeit und Schule? Welche finanziellen Ressourcen gibt es? usw.) berücksichtigt, so dass eine Umsetzbarkeit im Alltag ermöglicht wird. An dieser Stelle wird ebenfalls geklärt, welche weiteren Personen mit in den Hilfeprozess einbezogen werden sollen. Ist eine Kontaktaufnahme zu anderen (Konflikt) Beteiligten oder Netzwerkpersonen (Familie, Freunde, Partner, Lehrer…) notwendig beziehungsweise gewollt? Die Art der Maßnahmen ist letztendlich abhängig von den individuellen Bedürfnissen, dem subjektiven Schuldempfinden und den Problemlösungsvorschlägen des Klienten oder der Klientin. Hier wird dann auch deutlich, ob das IPP im Rahmen der Kurzzeitintervention die nötige Unterstützung und Hilfestellung geben kann oder ob längerfristige Hilfen angezeigt sind. Die Weitervermittlung des Klienten oder der Klientin wird ebenfalls von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des IPP thematisiert und gegebenenfalls begleitet. Die für das Strafverfahren relevanten Ergebnisse der Klärungsphase werden in Form einer Kurzmitteilung (nach § 52 Abs. 2 KJHG) der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Hat sich der Klient oder die Klientin zu Beginn des Gesprächs freiwillig für das IPP Angebot entschieden, ist es in der Umsetzungsphase wichtig, nun auf die Verbindlichkeit der Vereinbarung hinzuweisen. So wird auf die Folgen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Maßnahmen hingewiesen. Konkrete Terminabsprachen für die Umsetzung der Maßnahmen sind dringend erforderlich. Zum Teil führt das IPP Maßnahmen selbst durch (z. B. TOA, Erziehungsberatung, Buchbesprechungen usw.) oder es obliegt ihm die Kontrolle der Durchführung (Arbeitsstunden, Entschuldigungen, Trainingskurse usw.). Treten Probleme bei der Umsetzung auf, werden nochmals Gespräche geführt, in denen Alternativoptionen erörtert werden. Es können auch weitere Bezugspersonen oder ggf. andere Institutionen einbezogen werden. Ziel ist letztendlich, dass der Klient oder die Klientin die aktuelle Problemsituation überwindet und Problemlösungsmöglichkeiten für die Zukunft entwickelt. Die Intervention ist meist auf drei bis fünf Sitzungen begrenzt (im Einzelfall auch mehr).
Eine Beendigung der Intervention beinhaltet oftmals die Abschlusskontrolle, ein Abschlussgespräch über die Erfüllung der Vereinbarungen oder den Stand der Entwicklung. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt dann stets eine Information an die Staatsanwaltschaft über den Stand (Erfüllung/Nichterfüllung) der Maßnahmen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Staatsanwaltschaft dann über den Fortgang (Einstellung, weitere Auflagen oder Anklage) des Verfahrens. Für das IPP ist die Intervention auch dann beendet, wenn der Klient oder die Klientin erfolgreich an andere Einrichtungen vermittelt werden konnte, die Intervention vorzeitig durch den Klienten oder die Klientin abgebrochen worden ist oder das IPP die Intervention einstellt, wenn der Klient oder die Klientin keine Mitwirkungsbereitschaft zeigt.
Spezielles Beratungsangebot des IPP an Kinder und deren Familien
Durch die Strafmündigkeitsgrenze intendiert, bietet Jugendhilfe im Strafverfahren ihre Dienste erst ab dem 14. Lebensjahr an. Das Beratungsangebot des IPP richtet sich in besonderer Weise auch an Kinder und deren Bezugspersonen, die sich mit einer Strafanzeige und deren Auswirkungen konfrontiert sehen. Die Überlegung, Kinder in die Arbeit des IPP einzubeziehen, entstand aus der Tatsache, dass in den 90ziger Jahren eine deutliche Zunahme tatverdächtiger Kinder, insbesondere in den neuen Bundesländern, beobachtet wurde.
Für diese Kinder existierten keine adäquaten Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. So gelangten entsprechende Informationen, die einen Jugendhilfebedarf implizieren, erst nach Abschluss polizeilicher Ermittlung und der Einstellung des Strafverfahrens an den zuständigen Sozialdienst des Jugendamtes. Ein frühzeitiges Reagieren war damit nicht mehr möglich. Aktuell gibt es spezifische gesetzliche Entwicklungen, z. B. Neuerungen im FamFG, die auch die frühzeitige Unterstützungen von Familien zum Inhalt haben. Umsetzungen in diesem Bereich sind abhängig von bürgerschaftlich-sozialen Netzwerken, wobei Polizei und IPP als Kontakt- und Vermittlungsstellen fungieren können. Das IPP möchte als kurzzeitiges, freiwilliges und Familien ergänzendes Unterstützungsangebot wahrgenommen werden. Eltern und Kind sollen im gemeinsamen Gespräch mit den Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen eine Möglichkeit finden, den Vorfall angemessen zu bewältigen und bei Bedarf auch Zugang zu anderen Jugendhilfeangeboten erhalten.
Für das IPP gilt es in der Praxis abzuwägen, ob eine Strafanzeige gegen ein Kind bereits als Anlass genommen wird, sozialpädagogisch zu intervenieren oder zu unnötiger Stigmatisierung führt. In den meisten Fällen kann der Vorfall innerhalb der Familie bewältigt werden und bedarf keines behördlichen Eingriffs. Eine Vermittlung zum IPP kann angezeigt sein, wenn der Straftatverdacht oder das »Erwischtwerden« zu einer Überforderung familiärer Bewältigungskompetenzen führt – beispielsweise durch Unsicherheit bei der Verhängung von Konsequenzen, bei Schadenersatzforderungen von Geschädigten, bei Mehrfachauffälligkeit aber auch bei häuslichen und schulischen Konflikten, die nicht unmittelbar mit dem Geschehen in Verbindung stehen müssen.
Die Beamten und Beamtinnen der Polizei informieren die Betroffenen in der Anhörung über die Beratungsleistungen des IPP. Damit eröffnet sich frühzeitig die Möglichkeit eines adäquaten, pädagogisch begleiteten Reagierens auf Kinderdelinquenz. Im Rahmen der Elternarbeit nutzt das IPPdasNetz von Angeboten wie z. B. das Programm: »Starke Eltern – Starke Kinder«, stadtteilbezogene Hilfe- und Beratungsangebote und auch Angebote der Familienbildung.
- Tatzeitnahe und tatbezogene Reaktion
- Kurzzeitintervention/Krisenhilfe
- Trennung von Tat und Täter
- Ressourcenorientierung
- Freiwilligkeit unter Nutzung der Drucksituation des/der Betroffenen bei der Polizei (subjektives Schuldempfinden)
- Gruppen- und Einzelfallhilfe
- Methoden der Gesprächsführung (z. B. Mediation)
- Konfrontation
Spezielle Projekte beziehungsweise Angebote des IPP Schadenswiedergutmachung (SWG)
- Der oder die Beschuldigte wird mit der Tat und deren Folgenkonfrontiert.
- Die Beseitigung der Tatfolgen wird angestrebt.
- Die Schadenswiedergutmachung hat positive Auswirkungen auf das Strafverfahren.
- Es können Einigungen auf zivilrechtlicher Ebene zwischen Täter und Opfer erfolgen.
Schadenswiedergutmachung bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB)
Die Dresdner Verkehrsbetriebe bieten nach einer Sachbeschädigung in Bus und Bahn oder nach dem sogenannten «Schwarzfahren« in Absprache mit dem IPP ebenfalls die Möglichkeit der Schadenswiedergutmachung.
Schadenswiedergutmachung bei Ladendiebstahl
Nach einem Ladendiebstahl beispielsweise im Karstadt besteht die Möglichkeit, den »entstandenen Schaden« symbolisch wieder in Ordnung zu bringen. Dazu wird ein Gespräch geführt und die Jugendlichen können zur Wiedergutmachung Arbeitsstunden leisten. Der Effekt dieser Maßnahme besteht darin, dass die jungen Leute sich mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und den Auswirkungen von Ladendiebstählen direkt auseinandersetzen müssen. Damit wird die Anonymität eines großen Unternehmens aufgehoben und die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung des Ladendiebstahls sinkt. Bei der Arbeit im Karstadt lernt man neue Menschen kennen und deren Tätigkeit achten. Auch das eigene Gewissen wird damit wieder etwas erleichtert.
Stadienverbotsanhörungskommission (SVAK)
Nahezu gleichzeitig und unabhängig voneinander entstand schon 2005 im »Fanprojekt Dresden e. V.« und im IPP der Jugendhilfe im Strafverfahren Dresden die Idee für eine sogenannte »Stadionverbotsanhörungskommission «.
Welche guten Gründe gibt es für eine solche Kommission?
Die Aussprache von Stadionverboten sollte das letzte Mittel zur Durchsetzung des Hausrechtes für einen Verein sein. Die Vergabepraxis von Stadionverboten ist durchaus umstritten, denn nicht jeder Einzelfall, nicht jedes unterstellte Fehlverhalten, ist auch schlüssig belegbar.
Die »Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadienverboten« des DFB sehen im § 7 ein Anhörungsrecht vor. Aus der Erfahrung des IPP heraus ist ein Fehlverhalten im Zuge eines Fußballspiels oft verbunden mit einer Anzeige, also somit einem Strafverfahren. Die Auseinandersetzung mit dem Vorfall ist also oft zwingend, wobei die SVAK dabei auch eine Möglichkeit darstellt. Daher wurde im Januar 2007 beim SG Dynamo Dresden e. V. eine Stadionverbotsanhörungskommission eingerichtet.
Mitglieder der SVAK:
- Sicherheitsbeauftragter der SG Dynamo Dresden e. V.
- Stadionverbotsbeauftragter der SG Dynamo Dresden e. V.
- Fanbeauftragter der SG Dynamo Dresden e. V.
- ein Vertreter aus dem Bereich der Jugendhilfe (Mitarbeiter des IPP der JuhiS)
Was macht die SVAK?
Die SVAK wird von der Geschäftsführung (GF) von Dynamo Dresden berufen beziehungsweise installiert. Die SVAK gibt den von Dynamo Dresden mit Stadionverbot (SV) belegten Personen auf Antrag die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung. Die SVAK berät über die angehörten Fälle und spricht eine Empfehlung für die GF aus (z. B. Aufhebung eines SV, SV auf Bewährung aussetzen, eventuell unter Auflagen, Reduzierung eines SV, eventuell unter Auflagen). Die endgültige Entscheidung liegt jedoch weiter in den Händen der GF.
Wie kann man sich an die SVAK wenden? Wer kann sich an die SVAK wenden?
Die Person, der die Aussprache eines (bundesweiten) Stadionverbots droht, erhält eine schriftliche Information über die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen Anhörung vor der SVAK. Der Antrag zur Anhörung kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die SVAK gestellt werden und sollte eine Schilderung der Situation enthalten, die zur Androhung des Stadionverbotes geführt hat. Personen, die bereits in der Vergangenheit ein von Dynamo Dresden ausgesprochenes SV erhalten haben und diesbezüglich noch nicht angehört wurden, können sich eigeninitiativ um eine Anhörung bemühen. Eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit dem Vorfall im Rahmen der Anhörung durch die Stadionverbotskommmission kann sich speziell für Jugendliche und Heranwachsende auch positiv auf den Fortgang des Strafverfahrens auswirken. Der präventive Aspekt (Vermeidung von Tatwiederholungen) ist ebenfalls von erheblicher Bedeutung.
Weitere spezielle Angebote
- Schadenswiedergutmachung bei Graffiti
- Einleitung und Durchführung von Schlichtungen und TOA´s
- Maßnahmen im Rahmen des Projektes »Fallschirm«
- Der Dresdner Bücherkanon
- Durchführung von präventiven Maßnahmen im Bereich Mobbing
- Durchführung von Informationsveranstaltungen beziehungsweise Projektwochen an Schulen
- Fortbildungen für Eltern, Lehrer und Polizisten
- Das IPP ist Hospitationsbeziehungsweise Praktikumsstelle für Studierende und Auszubildende.