Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/staatsanwaltschaft.php 30.11.2023 11:14:23 Uhr 21.12.2024 13:17:12 Uhr |
Staatsanwaltschaft
Wiedergutmachung
Wir möchten dich darauf hinweisen, dass du dich schon nach der Polizeivernehmung an das Interventions- und Präventionsprogramm (IPP), wenden kannst, wenn du dich für eine Tat verantwortlich fühlst und diese wiedergutmachen möchtest.
Nachdem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, sendet sie alle Unterlagen in einer Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet
- ob das Verfahren folgenlos eingestellt wird,
- ob eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (Diversion) möglich ist,
- ob Anklage erhoben wird oder
- ob ein Haftbefehl beantragt wird.
Vorladung
In manchen Fällen lädt dich die Staatsanwaltschaft zu einer weiteren Vernehmung in ihre Behörde ein. Einer solchen Vorladung vom Staatsanwalt musst du folgen, da dir sonst die polizeiliche Vorführung droht. Allerdings kannst du auch hier die Aussage zur Tat verweigern.
Kontakt
Interventions- und Präventionsprogramm IPP
Jugendhilfe im Strafverfahren Dresden
Besucheranschrift
Schießgasse 7
01067 Dresden
Telefon
0351-4832281
E-Mail
ipp@dresden.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 16 Uhr