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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/staatsanwaltschaft.php 30.11.2023 11:14:23 Uhr 19.03.2024 10:54:37 Uhr

Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft entscheidet anhand der Ermittlungsergebnisse, wie das Strafverfahren für dich weitergeht. Sie muss nun prüfen, ob sich der Tatverdacht gegen dich bestätigt hat oder nicht.

Wiedergutmachung

Wir möchten dich darauf hinweisen, dass du dich schon nach der Polizeivernehmung an das Interventions- und Präventionsprogramm (IPP), wenden kannst, wenn du dich für eine Tat verantwortlich fühlst und diese wiedergutmachen möchtest.

Nachdem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, sendet sie alle Unterlagen in einer  Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet

Vorladung

In manchen Fällen lädt dich die Staatsanwaltschaft zu einer weiteren Vernehmung in ihre Behörde ein. Einer solchen Vorladung vom Staatsanwalt musst du folgen, da dir sonst die polizeiliche Vorführung droht. Allerdings kannst du auch hier die Aussage zur Tat verweigern.

Kontakt

Interventions- und Präventionsprogramm IPP

Jugendhilfe im Strafverfahren Dresden


Besucheranschrift

Schießgasse 7
01067 Dresden


Fax 0351-4832281
E-Mail ipp@dresden.de


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 16 Uhr