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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/tatfolgen/ambulante-massnahmen.php 30.11.2023 12:52:15 Uhr 19.03.2024 09:04:41 Uhr

Ambulante Maßnahmen

Finde heraus welche Auflagen und Weisungen entschieden werden könnten.

Wichtig!

Wenn nicht, dann droht dir Ungehorsamsarrest!

Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht!

Eine Straftat begehen heißt stets, die Rechte anderer missachten. Durch dein Handeln hast du den nötigen Respekt vor den Rechten anderer vermissen lassen! Auch wenn das für dich Konsequenzen haben muss, achten wir dich immer als eigenständige Persönlichkeit. Von Richtern und Staatsanwälten kannst du dies ebenfalls erwarten.

Der Gesetzgeber hat verstanden, dass sich junge Leute rasch verändern und entwickeln können. Das bedeutet, dass man nicht viel Geld bezahlen oder gleich ins Gefängnis muss (wie bei den Erwachsenen), wenn man eine Straftat begangen hat.

Im Jugendstrafrecht gibt es viele andere Möglichkeiten, um zu lernen, dass so etwas nicht wieder vorkommt.

Die oben aufgezählten ambulanten Maßnahmen werden nicht nur durch die JuhiS durchgeführt. Speziell ausgebildete Fachleute unterstützen uns dabei. Das Jugendamt Dresden/ Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung trägt die Kosten.

Ambulante Maßnahmen können durch den Richter (Urteil) oder den Staatsanwalt (Diversion) ausgesprochen werden – mitunter auch mehrere.

Es wird auf Schule, Ausbildung u. a. Verpflichtungen Rücksicht genommen. Bei allen ambulanten Maßnahmen gilt: Wenn der Richter sie angeordnet hat, müssen sie auch erfüllt werden.