Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/ueber-uns/wir-stellen-uns-vor.php 01.10.2024 17:09:36 Uhr 03.12.2024 11:36:47 Uhr |
Wir stellen uns vor
Wir sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Jugendgerichtshilfe der Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung des Jugendamtes Dresden. Im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren helfen wir jungen Menschen, gegen die ein Strafverfahren läuft, im Umgang mit der Straftat und den daraus entstehenden Folgen. Auch euren Eltern bzw. Sorgeberechtigten bieten wir unsere Unterstützung an.
Kontakt
Jugendhilfe im Strafverfahren Dresden
Besucheranschrift
Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden
Telefon
0351-4887511
Fax 0351-4887513
E-Mail
juhis@dresden.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13 bis 17 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Wir als "Jugendhilfe im Strafverfahren" sind Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die dich während der ganzen Zeit eines laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens begleiten.
Wir hören dir zu und stellen dir Fragen!
- Wir beantworten deine Fragen und versuchen, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
- Wir möchten mit dir reden, um dich besser kennenzulernen.
- Wenn wir dir nicht helfen können, dann kennen wir bestimmt jemanden der das kann und können Kontakte dahin herstellen.
- Wir verurteilen dich nicht, sondern suchen gemeinsam mit dir nach Ursachen und Lösungen.
- Wir haben Schweigepflicht gegenüber Privatpersonen, Ämtern und Behörden.
Wir vermitteln zwischen dir und dem Jugendgericht!
Wir von der Jugendhilfe im Strafverfahren, sind weder Ermittler oder Ankläger, noch Verteidiger - wir nehmen als Verfahrensbeteiligte eigene Aufgaben im Strafverfahren wahr. Diese ergeben sich vor allem aus dem Jugendhilferecht und das erklären wir dir, wenn wir u. a. die Hauptverhandlung vorbereiten. Dabei erläutern wir dir den Ablauf, wer dabei ist und was eventuell herauskommen kann.
- Das Angebot, mit uns ins Gespräch zu kommen, ist freiwillig. Es ist deine Entscheidung, ob du dieses Angebot annimmst.
- Wir werden immer an der Hauptverhandlung teilnehmen und dich unterstützen, auch wenn du nicht bei uns warst. Wir werden auch einen Vorschlag zur Entscheidungsfindung machen, denn das schreibt das Gesetz vor.
- Wenn wir dich also erst in der Hauptverhandlung kennenlernen, kann in dieser besonderen Situation auch ein falscher Eindruck von dir entstehen. Deshalb ist es immer besser, wenn wir schon vorher Kontakt hatten.
Nach der Hauptverhandlung ist aber nicht Schluss!
Auch nach der Hauptverhandlung unterstützen wir dich weiter, z. B. bei der Erfüllung der dir vom Gericht auferlegten Weisungen und Auflagen. Und vielleicht gelingt es uns, das eine oder andere Problem, was dir auf der Seele brennt, zu lösen.