Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de

https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/ueber-uns/wir-stellen-uns-vor.php 04.12.2023 09:12:47 Uhr 19.03.2024 04:49:52 Uhr

Wir stellen uns vor

Du hast "Mist gebaut"?! Du wurdest bei einer Straftat erwischt oder dir wird eine Straftat vorgeworfen? Du bist zwischen 14 und 21 Jahre alt?... und jetzt weißt du nicht, wie es weitergehen soll oder du fürchtest, dass dir alles über den Kopf wächst!? Egal wie „klein" oder umfangreich der Vorwurf ist: Wir können dir helfen!

Wir sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Jugendgerichtshilfe der Abteilung Kinder-, Jugend- und Familienförderung des Jugendamtes Dresden. Im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren helfen wir jungen Menschen, gegen die ein Strafverfahren läuft, im Umgang mit der Straftat und den daraus entstehenden Folgen. Auch euren Eltern bzw. Sorgeberechtigten bieten wir unsere Unterstützung an.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Besucheranschrift

Königsbrücker Str. 8
01099 Dresden


Telefon 0351-4887511


Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Termine nach Vereinbarung möglich

Wir als "Jugendhilfe im Strafverfahren" sind Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die dich während der ganzen Zeit eines laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens begleiten.

Wir hören dir zu und stellen dir Fragen!

  • Wir beantworten deine Fragen und versuchen, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
  • Wir möchten mit dir reden, um dich besser kennenzulernen.
  • Wenn wir dir nicht helfen können, dann kennen wir bestimmt jemanden der das kann und können Kontakte dahin herstellen.
  • Wir verurteilen dich nicht, sondern suchen gemeinsam mit dir nach Ursachen und Lösungen.
  • Wir haben Schweigepflicht gegenüber Privatpersonen, Ämtern und Behörden.

Wir vermitteln zwischen dir und dem Jugendgericht!

Wir von der Jugendhilfe im Strafverfahren, sind weder Ermittler oder Ankläger, noch Verteidiger - wir nehmen als Verfahrensbeteiligte eigene Aufgaben im Strafverfahren wahr. Diese ergeben sich vor allem aus dem Jugendhilferecht und das erklären wir dir, wenn wir u. a. die Hauptverhandlung vorbereiten. Dabei erläutern wir dir den Ablauf, wer dabei ist und was eventuell herauskommen kann.

  • Das Angebot, mit uns ins Gespräch zu kommen, ist freiwillig. Es ist deine Entscheidung, ob du dieses Angebot annimmst.
  • Wir werden immer an der Hauptverhandlung teilnehmen und dich unterstützen, auch wenn du nicht bei uns warst. Wir werden auch einen Vorschlag zur Entscheidungsfindung machen, denn das schreibt das Gesetz vor.
  • Wenn wir dich also erst in der Hauptverhandlung kennenlernen, kann in dieser besonderen Situation auch ein falscher Eindruck von dir entstehen. Deshalb ist es immer besser, wenn wir schon vorher Kontakt hatten.

Nach der Hauptverhandlung ist aber nicht Schluss!

Auch nach der Hauptverhandlung unterstützen wir dich weiter,  z. B. bei der Erfüllung der dir vom Gericht auferlegten Weisungen und Auflagen. Und vielleicht gelingt es uns, das eine oder andere Problem, was dir auf der Seele brennt, zu lösen.