Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/132010100000132850.php 30.11.2023 10:15:13 Uhr 03.12.2024 13:07:41 Uhr |
Grundlagen
Wichtig ist, wie alt du zum Tatzeitpunkt gewesen bist!
Grundlage für alle erzieherischen Maßnahmen ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG - SGB VIII). Nach diesem Gesetz arbeitet das Jugendamt.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wirkt auf dieser Grundlage - jedoch nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) - im Jugendstrafverfahren mit.
Es werden drei Altersgruppen unterschieden:
- Kinder
- Jugendliche
- Heranwachsende.
Kinder
Kinder (bis unter 14 Jahre) sind nicht straffähig. Gegen sie wird bei einer Straftat kein Strafverfahren eingeleitet. Trotzdem werden diese Straftaten durch Polizeimeldungen registriert und es kann zivilrechtliche Konsequenzen geben.
Jugendliche
Wer sagt, dass dir nichts passieren kann, solange du 14 Jahre bist, liegt komplett falsch. Ab deinem 14. Geburtstag bist du nämlich vor dem Gesetz Jugendlicher. Das bedeutet, dass gegen dich ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.
Der Richter beurteilt deine Tat dann nach dem Jugendstrafrecht.
Heranwachsende
Ab deinem 18. Geburtstag und solange du noch nicht 21 Jahre bist, bist du Heranwachsender. Dann entscheidet der Richter, ob er in deinem Fall noch nach Jugendstrafrecht beurteilt oder das allgemeine Strafrecht („Erwachsenenstrafrecht“) anwendet.
Im Jugendstrafverfahren werden deine persönliche Entwicklung, deine derzeitige Situation und deine Probleme stärker berücksichtigt als in einem Strafverfahren gegen Erwachsene. Es ist nicht in jedem Fall „Knast“ angesagt, denn es gilt der Grundsatz Erziehung vor Strafe. Der Richter spricht dann häufig erzieherische Weisungen und Auflagen aus.