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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/tatfolgen/bewaehrung.php 30.11.2023 12:59:53 Uhr 19.03.2024 09:10:10 Uhr

Bewährung

Wird die vom Gericht verhängte Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, dann bist du rechtskräftig verurteilt!

Wichtig!

Bewährung ist kein Freispruch!

Das Gericht ist der Meinung, dass du auch ohne Inhaftierung zukünftig deinen Alltag, ohne erneute Straftaten zu begehen, bewältigen wirst. Du erhältst die Chance, dich zu bewähren

Die Bewährungszeit dauert mindestens 2 Jahre. In diesem Zeitraum wirst du einem Bewährungshelfer unterstellt. Dieser ist für den Bewährungszeitraum dein Ansprechpartner. Er kontrolliert alle Aufgaben, die dir vom Gericht aufgegeben wurden und unterstützt dich, wenn du Probleme hast.

Der Bewährungshelfer ist aber auch verpflichtet, dem Gericht mitzuteilen, ob und wie du deine Aufgaben erfüllst und ob die vereinbarten Termine von dir eingehalten werden.

Erfüllst du deine Auflagen/Weisungen nicht, begehst du in der Bewährungszeit neue Straftaten oder brichst du den Kontakt zu deinem Bewährungshelfer ab, dann kann das Gericht die Bewährung widerrufen.  Das heißt, du musst deine Jugendstrafe in einer Haftanstalt/Jugendhaftanstalt verbüßen.

Verläuft deine Bewährungszeit bis zum Ende ohne Probleme, dann hast du es geschafft! Die Jugendstrafe ist dann erledigt.

Auch dein Helfer der Jugendhilfe im Strafverfahren steht dir in dieser Zeit als Ansprechpartner zur Verfügung.