Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de

https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/was-kann-ich-selbst-tun.php 21.03.2024 07:34:06 Uhr 21.11.2024 07:30:04 Uhr

Was kann ich selbst tun?

Du magst freiwillig im Vorfeld einer Verhandlung oder Anhörung schon tätig werden? Erfahre hier, was du tun kannst.

Wenn du selbst das Bedürfnis hast, etwas zu klären, ist es recht wahrscheinlich, dass dir das Geschehene Leid tut. Das ist gut! Denn es zeigt, dass du dich mit der Tat schon auseinander gesetzt hast und bereit bist, daraus zu lernen. Du hast dann gute Chancen, nicht wieder in die Situation zu kommen, eine Straftat zu begehen.

Die "gelben Kacheln" weiter unten zeigen, was du auch freiwillig und in eigener Entscheidung tun kannst, ohne dass dich das Jugendgericht dazu zwingen muss. Du zeigst damit, dass du für die Tat "gerade stehst". Wenn du meinst, das passt alles nicht zu dir, dann finde gemeinsam mit deinem Jugendhelfer im Strafverfahren eine Lösung!

Bitte beachte!

Dieselbe Liste- von Arbeitsleistungen bis psychologische Einzelgespräche- findest du ebenfalls unter ambulante Maßnahmen. Das bedeutet, du kannst letztendlich vom Jugendgericht auch dazu verpflichtet werden. Wenn du die Verpflichtung dann nicht erfüllst, kannst du am Ende sogar mit Ungehorsamsarrest bestraft werden.

Es gibt immer die Möglichkeit, etwas zu tun:

Mit den Mitarbeitern kannst du unkompliziert und jederzeit einen Termin vereinbaren. Auf eine Einladung musst du nicht warten.

Die Mitarbeiter werden dich anschreiben, wenn eine Anklage vorliegt. Auch hier kannst du im Vorfeld der Hauptverhandlung die Angebote der JGH nutzen.

Der Mensch ist nie so schön, als wenn er um Verzeihung bittet oder selbst verzeiht.
Jean Paul