Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de

https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/selbst/betreuungsweisungen.php 30.11.2023 20:43:42 Uhr 21.11.2024 11:25:57 Uhr

Betreuungsweisungen

Wenn du mit dem Gesetz in Konflikt gekommen bist und dich in einer schwierigen Lebenssituation befindest, kann das Gericht eine Betreuungsweisung anordnen.

Wichtig!

Wird die Betreuungsweisung vorzeitig beendet, weil du nicht mitwirkst, droht dir Ungehorsamsarrest.

Deine Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt dir einen Betreuungshelfer. Die Dauer der Betreuungsweisung kann 6 bis 12 Monate betragen.

Für dich oder deine Eltern entstehen keine Kosten.

Besonders wichtig ist, dass der Betreuungshelfer einen klaren Auftrag erhält. Das heißt, dass  du deutlich klar machst, bei welchen Problemen Hilfe für dich wichtig ist und welches Ziel du erreichen möchtest.

Mitwirkung

Im Hilfeverlauf ist deine aktive Mitwirkung von großer Bedeutung. Unter aktiver Mitwirkung sind beispielsweise

  • die Einhaltung vereinbarter Termine,
  • Ehrlichkeit und
  • die Erledigung erteilter Aufgaben zu verstehen.

Nur unter diesen Voraussetzungen wird die Betreuungsweisung für dich den gewünschten Erfolg haben.

Dein Ansprechpartner

Frau Rost

Koordinatorin Betreuungsweisung


Besucheranschrift

Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden


Themenstadtplan

Verkehrsverbund Oberelbe

VVO-Auskunft

Telefon 0351-4887525
E-Mail arost@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden