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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/staatsanwaltschaft/diversion.php 30.11.2023 11:22:33 Uhr 25.04.2024 09:13:35 Uhr

Diversion

Mit „Diversion“ ist gemeint, dass die Staatsanwaltschaft dich nicht vor dem Jugendgericht anklagen will. Sie ist aber der Meinung, dass du trotzdem für deine Verfehlung einstehen und dich mit den Tatfolgen auseinandersetzen musst.

Unschuldig?

Wenn du dich ungerecht beschuldigt fühlst, kannst du die „Diversion“ ablehnen. Auch dann geben wir die Akte an die Staatsanwaltschaft zurück und es wird geprüft, ob das Verfahren ohne Auflagen eingestellt oder ob Anklage erhoben wird. Dann muss ein Richter im Rahmen einer Hauptverhandlung entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft weist dich deshalb an, bestimmte Auflagen (ambulante Maßnahmen) zu erfüllen.

Wie läuft eine Diversion ab?

  • Die Staatsanwaltschaft sendet die Akte an die Jugendhilfe im Strafverfahren.
  • Wir laden dich dann zu einem persönlichen Gespräch ein und informieren dich und deine Eltern darüber.
  • Bei der Erfüllung der Auflagen unterstützen wir dich.
  • Wenn du alles ordentlich und pünktlich erledigst, wird das Strafverfahren nach unserer Mitteilung an die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens teilt dir die Staatsanwaltschaft schriftlich mit.
  • Wenn du die Auflagen nicht erfüllst und auch auf Mahnungen nicht reagierst, wird die Akte an die Staatsanwaltschaft zurückgesandt.
  • Diese prüft dann, ob gegen dich eine Anklage erhoben wird.