Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de

https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/gericht/verhandlung/einstellung.php 08.11.2023 13:45:56 Uhr 26.04.2024 04:18:26 Uhr

Einstellung

Auch in der Hauptverhandlung kann ein Verfahren noch eingestellt werden.

Das passiert wenn:

  • die Staatsanwaltschaft und das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass dein Verhalten nicht schwerwiegend strafbar war;
  • du einsichtig bist und eine richterliche Ermahnung ausreicht;
  • du vorher mit der Jugendhilfe im Strafverfahren beispielsweise eine Wiedergutmachung vereinbart und schon erfüllt hast.

Wichtig!

Auch dieses Verfahren steht im Erziehungsregister!