Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/gericht/verhandlung/einstellung.php 08.11.2023 13:45:56 Uhr 21.11.2024 09:45:02 Uhr |
Einstellung
Auch in der Hauptverhandlung kann ein Verfahren noch eingestellt werden.
Das passiert wenn:
- die Staatsanwaltschaft und das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass dein Verhalten nicht schwerwiegend strafbar war;
- du einsichtig bist und eine richterliche Ermahnung ausreicht;
- du vorher mit der Jugendhilfe im Strafverfahren beispielsweise eine Wiedergutmachung vereinbart und schon erfüllt hast.
Wichtig!
Auch dieses Verfahren steht im Erziehungsregister!