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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/selbst/entschuldigung.php 30.11.2023 13:20:49 Uhr 07.10.2024 19:41:05 Uhr

Entschuldigung

Neben der Schadenswiedergutmachung und dem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) kann der Staatsanwalt oder Richter dir auch die Auflage erteilen, dich beim Geschädigten zu entschuldigen.

Wichtig!

Auch hier gilt: Wenn's das Jugendgericht anordnet und du schaffst es nicht, dich zu entschuldigen, dann kann am Ende Ungehorsamsarrest drohen.

Neben der Schadenswiedergutmachung und dem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) kann der Staatsanwalt oder Richter dir auch die Auflage erteilen, dich beim Geschädigten zu entschuldigen.

Das gibt dir und dem Geschädigten die Möglichkeit, sich einander wieder anzunähern und bestehende Konflikte beizulegen oder zu entschärfen.

Aber du musst nicht darauf warten, bis ein Richter oder Staatsanwalt dich dazu auffordert. Selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit, sich zu entschuldigen.

Wichtig ist, dass du es ernst meinst!

Die Entschuldigung kann in persönlicher oder in schriftlicher Form erfolgen.

Dabei können wir dir helfen!