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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/staatsanwaltschaft/anklage.php 30.11.2023 11:32:18 Uhr 01.07.2025 05:07:24 Uhr

Anklage

Wenn das Ermittlungsverfahren bei der Polizei abgeschlossen ist, kann die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift verfassen nachdem die Ergebnisse der Ermittlung gesichtet wurden.

Wichtig!

Bitte hebe sämtliche Schriftstücke auf!!!

In die Anklageschrift schreibt die Staatsanwaltschaft:

  • welche Straftaten sie dir vorwirft,
  • gegen welche Gesetze du verstoßen haben sollst
  • und nennt Beweismittel und Zeugen.

Was kannst/darfst/musst du jetzt tun?

  • Wegwerfen? Bringt nichts...
  • Verdrängen? Hilft nicht...

Besser ist:

Überlege, wer dir jetzt helfen kann! Freund oder Freundin? Eltern? Lehrer? Sozialarbeiter? Oder eine andere Vertrauensperson.

Finde den Weg zur Jugendhilfe im Strafverfahren!

Die Kontaktaufnahme zur Jugendhilfe im Strafverfahren ist sinnvoll. Hier kannst du jederzeit anrufen und einen Termin vereinbaren.

Auf jedem Schreiben, welches du erhältst steht am Anfang ein Aktenzeichen bzw. ein Geschäftszeichen. Dieses musst du immer angeben, wenn du an das Gericht oder an die Staatsanwaltschaft schreibst.

Jugendhilfe im Strafverfahren

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Postfach 12 00 20
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Königsbrücker Str. 8
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Dienstag und Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Termine nach Vereinbarung möglich

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