Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/staatsanwaltschaft/untersuchungshaft.php 30.11.2023 21:31:18 Uhr 21.12.2024 15:48:22 Uhr |
Untersuchungshaft
Natürlich wirst du nicht für jedes Vergehen gleich festgenommen. Manchmal werden nur deine persönlichen Daten aufgenommen und du kannst später zu einer Vernehmung auf das Revier geladen werden.
Die Polizeibeamten entscheiden in der jeweiligen Situation, ob du verhaftet wirst oder nicht.
Bei einer Festnahme legt der Haftrichter innerhalb von 48 Stunden fest, ob ein Haftbefehl oder ein Unterbringungsbefehl erlassen wird.
Du hast die Möglichkeit, bei dieser Entscheidung einen Rechtsanwalt zu verlangen.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (Bereitschaftsdienst) nimmt an der Haftentscheidung teil.
Haftbefehl
Gründe für einen Haftbefehl sind:
- Fluchtgefahr
- Verdunklungsgefahr
- Wiederholungsgefahr
Wenn der Haftbefehl erlassen wird, kommst du sofort in eine Justizvollzugsanstalt (JVA). Du kannst über deinen Rechtsanwalt einen Antrag auf Haftprüfung stellen. Über den hat dann der Richter in Absprache mit dem Staatsanwalt innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden.
Wichtig!
Wenn du die Regeln dieser Einrichtung brichst, geht es zurück in die Haftanstalt!
Unterbringungsbefehl
Für unter 18-jährige hat der Richter die Möglichkeit, statt eines Haftbefehls einen Unterbringungsbefehl zu erlassen. Das bedeutet, dass du in einer speziellen Einrichtung der Jugendhilfe (U-Haftvermeidung) untergebracht wirst. Auch das ist eine Freiheit entziehende Maßnahme.
Deine Ansprechpartner/in
Frau Neukirchner
Koordinatorin für Jugendarrest und Datenschutz
Besucheranschrift
Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden
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Verkehrsverbund Oberelbe
Herr Schimera
Koordinator für Jugendstrafvollzug und Netzwerk Straffälligenhilfe
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Königsbrücker Straße 8
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