Landeshauptstadt Dresden - jugendgerichtshilfe.dresden.de

https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/staatsanwaltschaft/untersuchungshaft.php 30.11.2023 21:31:18 Uhr 30.10.2024 14:22:17 Uhr

Untersuchungshaft

Wenn dich die Polizei bei einer Straftat erwischt, kann sie dich vorläufig festnehmen.

Natürlich wirst du nicht für jedes Vergehen gleich festgenommen. Manchmal werden nur deine persönlichen Daten aufgenommen und du kannst später zu einer Vernehmung auf das Revier geladen werden.

Die Polizeibeamten entscheiden  in der jeweiligen Situation, ob du verhaftet wirst oder nicht.
Bei einer Festnahme legt der Haftrichter innerhalb von 48 Stunden fest, ob ein Haftbefehl oder ein Unterbringungsbefehl  erlassen wird.

Du hast die Möglichkeit, bei dieser Entscheidung einen Rechtsanwalt zu verlangen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (Bereitschaftsdienst) nimmt an der Haftentscheidung teil.

Haftbefehl

Gründe für einen Haftbefehl sind:

  • Fluchtgefahr
  • Verdunklungsgefahr
  • Wiederholungsgefahr

Wenn der Haftbefehl erlassen wird, kommst du sofort in eine Justizvollzugsanstalt (JVA). Du kannst über deinen Rechtsanwalt  einen Antrag auf Haftprüfung stellen. Über den hat dann der Richter in Absprache mit dem Staatsanwalt innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden.

Wichtig!

Wenn du die Regeln dieser Einrichtung brichst, geht es zurück in die Haftanstalt!

Unterbringungsbefehl

Für unter 18-jährige hat der Richter die Möglichkeit, statt eines Haftbefehls einen Unterbringungsbefehl zu erlassen. Das bedeutet, dass du in einer speziellen Einrichtung der Jugendhilfe (U-Haftvermeidung) untergebracht wirst. Auch das ist eine Freiheit entziehende Maßnahme.

Deine Ansprechpartner/in

Frau Neukirchner

Koordinatorin für Jugendarrest und Datenschutz


Besucheranschrift

Königsbrücker Straße 8
01099 Dresden


Themenstadtplan

Verkehrsverbund Oberelbe

VVO-Auskunft

Telefon 0351-4887522
E-Mail mneukirchner@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Herr Schimera

Koordinator für Jugendstrafvollzug und Netzwerk Straffälligenhilfe


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Königsbrücker Straße 8
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