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https://jugendgerichtshilfe.dresden.de/de/jugendgerichtsverfahren/verfahrensverlauf/staatsanwaltschaft/einstellung.php 30.11.2023 11:19:45 Uhr 26.04.2024 01:24:26 Uhr

Einstellung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellen.

Wichtig!

Die Einstellung eines Verfahrens ist kein Freibrief für zukünftiges straffälliges Verhalten.

Folgende Gründe können zur Einstellung des Verfahrens führen: 

  • Du bist noch nicht 14 Jahre und somit noch nicht strafmündig.
  • Es gibt keinen hinreichenden Tatverdacht, dass heißt, du bist entweder unschuldig oder die Tat ist nicht wirklich nachweisbar.
  • Dein Vergehen ist geringfügig und der Staatsanwalt vertraut darauf, dass du aus dem Vorfall gelernt hast.
  • Du hast die Unterstützung des IPP in Anspruch genommen. Die dort ausgehandelte Vereinbarung (z. B. SchadenswiedergutmachungEntschuldigung usw.) wurde von dir zur Zufriedenheit aller erfüllt. Die Staatsanwaltschaft erkennt deine Bemühungen an.
  • Die Diversion (Erfüllung staatsanwaltschaftlicher Auflagen wie z. B. gemeinnützige ArbeitsstundenGeldauflage usw.) wurde durch dich ordnungsgemäß und pünktlich erledigt.

Auch wenn Strafverfahren eingestellt werden, so sind die meisten Vorfälle doch im Erziehungsregister bei der Staatsanwaltschaft verzeichnet.